Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von Feinschliff GmbH Werbung & Design, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig. Insbesondere für Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
  3. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Email) festgehalten werden.
  4. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugs-vorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle vom Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
  2. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Ideen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
  3. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.
  4. Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  5. Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.
  6. Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremdem Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

3 Widerrufsrecht

  1. Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Wir behalten uns vor Anzahlungen zu verlangen sowie nach unserer Wahl nach erfolgter Vorkasse oder per Bar-Nachnahme zu liefern.
 5 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend der Bestimmungen produktionsfähiger Daten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt.
  2. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
  3. Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

6 Montage

  1. Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verzögerungen durchgehend durchgeführt werden können.
  2. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Hierzu zählen auch die Umstände der höheren Gewalt (z.B. Sturm, Unwetter oder Verkehrsbehinderungen).
  3. erforderliche Mehraufwände aufgrund unvorhersehbarer Arbeiten (z.B. ungeeigneter Montageuntergrund) werden –auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde –nach Aufwand berechnet.
  4. erforderliche Fremdleistungen (s.o. Ziff. 2 Abs. 5) können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.

7 Lieferung und Lieferungszeit

  1. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
  2. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen, Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge vorliegen.
  3. Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
  4. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, und berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
  6. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
  7. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.

8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

  1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
  2. Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware die unfrei zurückgeschickt wird, wird nicht angenommen.
  3. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  4. Bei Druckaufträgen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, Materialien und Druckfarben in handelsüblichen Farbtönen verwendet. Geringfügige Abweichungen im Farbton bei Nachlieferungen berechtigen den Besteller nicht zu einer Mängelrüge. Wir haften nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Waren (z.B. bei Aufbringung von Selbstklebe- oder Magnetfolien auf lackierten Flächen usw.) auftreten. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.
  5. Beratungen und Auskünfte über die von uns angebotenen Erzeugnisse erteilen wir nach bestem Wissen, ohne das sich hieraus zugesicherte Eigenschaften ableiten lassen. In jedem Falle ist der Besteller gehalten, sich durch eigene Prüfung davon zu überzeugen, dass die Ware für den von ihm vorgesehen Zweck geeignet ist.
  6. Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war, oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.

9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. So lange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, spätestens bis 14 Tage nach Rechnungsdatum, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug und der Auftragnehmer ist, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen zu berechnen.
  2. Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

11 Urheberrechte und Marken

  1. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

12 Handelsbrauch und Copyright

  1. Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
  2. Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen –im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. –alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.

13 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
  2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dar.

14 Verwendung von Bildmaterial und Beschreibungen

  1. Der Lieferant behält sich vor, Bildmaterial und Beschreibungen der gefertigten Produkte als Referenzprojekt zu verwenden und diese zum Beispiel im Internet, in sozialen Netzwerken oder per Email zur Verfügung zu stellen. Sollte der Besteller hiermit nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit der Verwendung schriftlich zu widersprechen.

15 Schlussbestimmungen / Erfüllungsort /Gerichtsstand

  1. Im Verkehr mit Unternehmern ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

16 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Panketal 01.03.2019
Feinschliff GmbH Werbung & Design, Helmut-Schmidt-Allee 1a, 16321 Bernau